Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit benötigen Sie einen Waffenschein. Zuständig ist das Landratsamt München.

Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon:089 6221-0
Fax:089 6221-2482
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