Die Wahl des 19. Bayerischen Landtags und der 17. Bezirkstage findet am 08.10.2023 statt.

 

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Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind nur Deutsche (Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz - GG), die am Wahltag

•           das 18. Lebensjahr vollendet haben,
•           seit mindestens drei Monaten in Bayern (= Landtagswahl) bzw. im Bezirk Oberbayern (= Bezirkswahl) eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
•           nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Stimmberechtigt für die Landtagswahl sind darüber hinaus nach Art. 1 Abs. 2 Landeswahlgesetz (LWG) auch Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die ihre Wohnung aus beruflichen Gründen aus Bayern in einen Ort im Ausland nahe der Landesgrenze verlegen mussten, sowie die Angehörigen ihres Hausstands (dies gilt nicht für die Bezirkswahl!).

 

Eintragung in das Wählerverzeichnis

1.         Alle Stimmberechtigten, die am 27.08.2023 in Garching b. München für eine Hauptwohnung gemeldet sind und das jeweilige Stimmrecht für die Landtags- und Bezirkswahl erfüllen, werden von
            Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
2.         Nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden Stimmberechtigte nach § 13 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO),
            •           die sich in Bayern gewöhnlich aufhalten, ohne hier eine Wohnung zu haben,
            •           die sich in einer Justizvollzugsanstalt oder entsprechenden Einrichtung befinden
            •           Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die ihre Wohnung aus beruflichen Gründen aus Bayern in einen Ort im Ausland nahe der Landesgrenze verlegen mussten.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Muster ist vom Innenministerium noch nicht veröffentlicht) ist schriftlich bis spätestens 17.09.2023 bei der Stadt Garching b. München, Wahlamt, zu stellen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

3.         Verlegt eine stimmberechtigte Person, die bereits in das Wählerverzeichnis eingetragen ist (ab dem 28.08.2023),
             a.         ihre Hauptwohnung innerhalb eines Regierungsbezirks (Garching b. München = Oberbayern), so bleibt sie weiterhin im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Bei der Zu
                         zugsgemeinde kann sie dann nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis (Muster ist vom Innenministerium noch nicht veröffentlicht) eingetragen werden und wird
                         aus dem Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde gestrichen.
            b.        ihre Hauptwohnung innerhalb Bayerns, aber in einen anderen Regierungsbezirk, so bleibt sie weiterhin im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Sie ist dann nur noch für die
                       Landtagswahl, jedoch nicht mehr für die Bezirkswahl, stimmberechtigt. Bei der Zuzugsgemeinde kann sie dann für die Landtagswahl nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis (Muster ist vom In
                       nenministerium noch nicht veröffentlicht) eingetragen werden und wird aus dem Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde gestrichen.
              c.         ihre Hauptwohnung außerhalb Bayerns, ist sie für die Landtags- und Bezirkswahl grundsätzlich nicht mehr stimmberechtigt und wird aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.

 

Wahlbenachrichtigungsbriefe

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden voraussichtlich in der Zeit vom 11.09.2023 bis 22.09.2023 zugestellt. Sollten Sie am 25.09.2023 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Rathaus.

 

Briefwahl

Stimmberechtigte, mit Hauptwohnsitz in Garching b. München, können ihr Stimmrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie beim Wahlamt der Stadt Garching b. München einen sogenannten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr, beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

•           per Online-Antrag

Über unser Bürgerservice-Portal ( https://www.buergerserviceportal.de/bayern/garching ) können vom 28.08.2023 bis spätestens 04.10.2023 Briefwahlunterlagen beantragt werden. Mit dem auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code gelangen Sie ebenfalls bequem zu Ihrem Online-Antrag.

•           per schriftlichem Antrag

Bitte verwenden Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden diese in einem ausreichend frankierten und an das Wahlamt der Stadt Garching adressierten Umschlag zurück. Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung (Vorder- und Rückseite!) auch per Telefax (089/32089-285) übermitteln.

Der Antrag kann aber auch schon gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich

•       Familienname,
•       Vornamen,
•       Geburtsdatum und
•       Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

und können mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ( Muster ist vom Innenministerium noch nicht veröffentlicht) an das Wahlamt () übermittelt werden.

•           persönlich im Rathaus (Briefwahlbüro)

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und den ausgefüllten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte mit. Sie haben dann die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen mitzunehmen oder direkt an Ort und Stelle zu wählen.

Bitte beachten Sie, dass der genaue Ort (Zimmer-Nr.) und die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros derzeit noch nicht final festgelegt sind und zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht werden.

•           durch eine/n Bevollmächtigte/n

Der bzw. die Bevollmächtigte muss eine gesonderte schriftliche Vollmacht vorlegen, die von der stimmberechtigten Person ausgestellt wurde. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ein/e einzelne/r Bevollmächtigte/r kann maximal für vier Stimmberechtigte auf diese Weise Briefwahlunterlagen abholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab 11.09.2023 versendet. Von Rückfragen über den Stand der Versendung bitten wir, aufgrund der Vielzahl von Anträgen, Abstand zu nehmen.

Am Samstag, 07.10.2023 können in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr noch Wahlscheine erteilt werden, wenn Stimmberechtigte diesen nachweislich beantragt, aber noch nicht erhalten haben.

In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden (z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann).

 

Links und Flyer

Kontaktdaten

Raum Telefon Fax E-Mail
0.14 089-32089-301 089-32089-9301