Information

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige

Landratsamt München
Sachgebiet 2.3 - Sozialhilfe und Wohnungswesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon:              089/6221-0
E-Mail:                 

Die erforderlichen Anträge in Papierform erhalten Sie an der Information im Rathaus der Stadt Garching b. München sowie in digitaler Form auf der Internetseite des Landkreises München (Link https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/wohngeld-beantragen/).

Anschließend reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen im Rathaus der Stadt Garching b. München ein. Wir leiten Ihren Antrag zur Bearbeitung an das Landratsamt München weiter. Sie können den Antrag auch direkt beim Landratsamt München einreichen.