KOMMUNALWAHL 2026

 

Termin

Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden am 8. März 2026 statt.

 

Wer wird gewählt?

  • Erste Bürgermeister/in
  • Stadtratsmitglieder
  • Landrätin bzw. Landrat
  • Kreisräte

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag:

  • Unionsbürger sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in Garching (Gemeindewahl) bzw. im Landkreis München (Landkreiswahl) eine Wohnung innehaben bzw. sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Eintragung in das Wählerverzeichnis

  1. Alle Wahlberechtigten, die am 25.01.2026 in Garching mit einer Hauptwohnung gemeldet und wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  2. Verlegt eine wahlberechtigte Person, die bereits in das Wählerverzeichnis eingetragen ist (ab dem 26.01.2026 bis 15.02.2026),
    1. ihre Hauptwohnung innerhalb des Landkreises München (aber außerhalb Garchings), so bleibt sie weiterhin im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Sie ist dann nur noch für die Landkreiswahlen, jedoch nicht mehr für die Gemeindewahlen wahlberechtigt. Bei der Zuzugsgemeinde kann sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis (folgt nach Veröffentlichung) eingetragen werden und wird aus dem Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde gestrichen.
    2. ihre Hauptwohnung außerhalb des Landkreises München, ist sie für die Gemeinde- und Landkreiswahlen grundsätzlich nicht mehr wahlberechtigt und wird aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.

 

Wahlbenachrichtigungsbriefe

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden voraussichtlich in der Zeit vom 02.02.2026 bis spätestens 15.02.2026 zugestellt. Sollten Sie am 16.02.2026 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Rathaus.

 

Briefwahl

Wahlberechtigte, mit Hauptwohnsitz in Garching b. München, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie beim Wahlamt der Stadt Garching b. München einen sogenannten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • per Online-Antrag

Über unser Bürgerservice-Portal können vom 02.02.2026 bis spätestens 04.03.2026, 12:00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden (Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen aus rechtlichen Gründen nicht vor dem 16.02.2026 stattfinden darf). Mit dem auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code gelangen Sie ebenfalls bequem zu Ihrem Online-Antrag.

  • per schriftlichem Antrag

Bitte verwenden Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden diese in einem ausreichend frankierten und an das Wahlamt der Stadt Garching adressierten Umschlag zurück. Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung (Vorder- und Rückseite!) auch per Telefax (089/32089-285) übermitteln.

Der Antrag kann aber auch schon gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Geburtsdatum und
    • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

und können mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen (folgt nach Veröffentlichung) an das Wahlamt () übermittelt werden.

 

  • persönlich im Rathaus (Briefwahlbüro, Zimmer R 1.08 im Nebengebäude, Rathausplatz 1, Aufgang „Ratssaal“,)

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und den ausgefüllten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs mit. Sie haben dann die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen mitzunehmen oder direkt an Ort und Stelle zu wählen.

Das Briefwahlbüro ist voraussichtlich ab 16.02.2026 jeweils Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Außerdem ist das Briefwahlbüro auch am Freitag, 06.03.2026, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

 

  • durch eine/n Bevollmächtigte/n

Der bzw. die Bevollmächtigte muss eine gesonderte schriftliche Vollmacht vorlegen, die von der wahlberechtigten Person ausgestellt wurde. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ein/e einzelne/r Bevollmächtigte/r kann maximal für vier Wahlberechtigte auf diese Weise Briefwahlunterlagen abholen.

 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

 

BITTE BEACHTEN SIE: Die Briefwahlunterlagen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht vor dem 16.02.2026 versandt werden (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO). Von Rückfragen über den Stand der Versendung der Briefwahlunterlagen bitten wir, aufgrund der Vielzahl von Anträgen, Abstand zu nehmen.

Am Samstag, 07.03.2026, können in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr noch Wahlscheine erteilt werden, wenn Wahlberechtigte diesen nachweislich beantragt, aber noch nicht erhalten haben.

In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden (z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann).

 

Wahlhelfer gesucht

Die Stadt Garching b. München sucht hierfür erfahrene und engagierte Wahlhelfer. Für den Wahldienst wird eine Wahlhelferentschädigung gezahlt. Bei Interesse übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular „Anmeldung als Wahlhelferin/Wahlhelfer“.

 

Formulare

Anmeldung als Wahlhelferin/Wahlhelfer

 

Links und Flyer

Die Ergebnisse der vorangegangenen Wahlen in Garching b. München können Sie unter folgendem Link einsehen: https://wahlen-garching.de/

Wahlhilfeheft in leichter Sprache (folgt nach Veröffentlichung)

 https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

https://statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html

Kontaktdaten

Raum Telefon Fax E-Mail
0.14 089-32089-301 089-32089-9301