KOMMUNALWAHL 2026

 Wahlhelfer-Schulungsunterlagen:

Stichwahl: https://www.kommsafe.de/public/download-shares/g2HHjJEkibJuO4TLzdWbBzoJDUv8oPZY

Stichwahlen am 22. März 2026

Sowohl bei der Wahl des Bürgermeisters wie auch bei der Wahl des Landrats hat keiner der Kandidat:innen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht (alle Ergebnisse auf https://www.wahlen-garching.de).

Daher kommt es nun zwei Wochen später, am 22. März 2026, zu folgenden Stichwahlen:

  • Amt des Bürgermeisters in Garching b. München: Dr. Dietmar Gruchmann (SPD) und Thomas Lemke (CSU)
  • Amt des Landrats im Landkreis München: Christoph Göbel (CSU) und Marion Seitz (GRÜNE)

Hinweis für Wählerinnen und Wähler im Wahllokal

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, wählen im selben Wahllokal wie bereits bei der Hauptwahl am 8. März 2026.

Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihre Wahlbenachrichtigung mit, die Ihnen bereits vor der Hauptwahl zugeschickt wurde. Sollte diese nicht mehr auffindbar sein, können Sie alternativ auch mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal wählen.

Die Wahllokale sind am 22. März zu den üblichen Zeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Bürgerinnen und Bürger, die bei der Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl bereits angegeben haben, dass sie auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen per Post erhalten möchten, bekommen diese automatisch zugesendet. Dies gilt sowohl für online, postalisch als auch persönlich gestellte Anträge, sofern die Zusendung für die Stichwahl entsprechend angegeben wurde.

In diesen Fällen ist keine Abholung im Rathaus möglich, da die Unterlagen automatisch versendet werden.

Der Versand erfolgt voraussichtlich in dieser Woche (KW11). 

Briefwahl neu beantragen

Wer sich nicht sicher ist, ob die Unterlagen für die Stichwahl bereits mitbeantragt wurden oder erst jetzt per Briefwahl abstimmen möchte, kann die Briefwahlunterlagen erneut beantragen.

Online-Anträge sind bis spätestens Mittwoch, 18. März 2026, 12:00 Uhr hier möglich:

Jetzt online Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen!

Sollte nach der Online-Beantragung die Meldung erscheinen „Für Sie wurde bereits ein Wahlschein beantragt“, bedeutet dies, dass die Unterlagen für die Stichwahl bereits im Zuge der Hauptwahl angefordert wurden. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen - die Unterlagen werden automatisch per Post zugestellt.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie bei der Hauptwahl Ihre Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragt haben, so ist diese Variante bei der Stichwahl nicht mehr möglich. Bitte nutzen Sie hierfür unseren vorgenannten Online-Antrag über das Bürgerservice-Portal.

Persönliche Abholung im Rathaus

Alternativ können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Stadt Garching b. München (Briefwahlbüro, Zimmer R 1.08 im Nebengebäude, Rathausplatz 1, Aufgang „Ratssaal“) abgeholt werden. Dies ist ab Donnerstag, 12.03.2026, 14:00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Wichtig: Eine persönliche Abholung ist nur möglich, wenn bei der Hauptwahl keine automatische Zusendung der Stichwahlunterlagen beantragt wurde.

Ersatzunterlagen bei nicht zugestellten Briefwahlunterlagen

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese bis Donnerstag, 19. März 2026 (Tagesende) noch nicht per Post erhalten haben, können Sie einen sogenannten Postwegverlust anzeigen und neue Briefwahlunterlagen im Rathaus abholen:

  • Freitag, 20. März 2026, von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Samstag, 21. März 2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr

Bitte bringen Sie auch hierfür Ihren Ausweis mit.

Die Stadt Garching b. München bittet alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und an der Stichwahl am 22. März 2026 teilzunehmen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die auch bereits bei der Hauptwahl am 8. März 2026 wahlberechtigt waren, an diesem Tag also mindestens 18 Jahre alt waren und ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Monaten im Landkreis München haben. Wer kurz vor der Wahl umzieht, sollte besonders darauf achten, in welcher Gemeinde er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Neben der Urnenwahl kann auch per Briefwahl abgestimmt werden; der entsprechende Antrag wird bei der Stadt Garching b. München gestellt.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2026 auf den Seiten des Landratsamts München und des Bayerischen Staatsministeriums.

 

 

Termin

Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden am 8. März 2026 statt.

 

Wer wird gewählt?

  • Erste Bürgermeister/in
  • Stadtratsmitglieder
  • Landrätin bzw. Landrat
  • Kreisräte

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag:

  • Unionsbürger sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in Garching (Gemeindewahl) bzw. im Landkreis München (Landkreiswahl) eine Wohnung innehaben bzw. sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Eintragung in das Wählerverzeichnis

  1. Alle Wahlberechtigten, die am 25.01.2026 in Garching mit einer Hauptwohnung gemeldet und wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  2. Verlegt eine wahlberechtigte Person, die bereits in das Wählerverzeichnis eingetragen ist (ab dem 26.01.2026 bis 15.02.2026),
    1. ihre Hauptwohnung innerhalb des Landkreises München (aber außerhalb Garchings), so bleibt sie weiterhin im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Sie ist dann nur noch für die Landkreiswahlen, jedoch nicht mehr für die Gemeindewahlen wahlberechtigt. Bei der Zuzugsgemeinde kann sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und wird aus dem Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde gestrichen.
    2. ihre Hauptwohnung außerhalb des Landkreises München, ist sie für die Gemeinde- und Landkreiswahlen grundsätzlich nicht mehr wahlberechtigt und wird aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.

 

Wahlbenachrichtigungsbriefe

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden voraussichtlich in der Zeit vom 02.02.2026 bis spätestens 15.02.2026 zugestellt. Sollten Sie am 16.02.2026 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Rathaus.

 

Briefwahl

Wahlberechtigte, mit Hauptwohnsitz in Garching b. München, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie beim Wahlamt der Stadt Garching b. München einen sogenannten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • per Online-Antrag

Über unser Bürgerservice-Portal können vom 02.02.2026 bis spätestens 04.03.2026, 12:00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden (Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen aus rechtlichen Gründen nicht vor dem 16.02.2026 stattfinden darf). Mit dem auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code gelangen Sie ebenfalls bequem zu Ihrem Online-Antrag.

  • per schriftlichem Antrag

Bitte verwenden Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden diese in einem ausreichend frankierten und an das Wahlamt der Stadt Garching adressierten Umschlag zurück. Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung (Vorder- und Rückseite!) auch per Telefax (089/32089-285) übermitteln.

Der Antrag kann aber auch schon gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Geburtsdatum und
    • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

und können mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an das Wahlamt () übermittelt werden.

 

  • persönlich im Rathaus (Briefwahlbüro, Zimmer R 1.08 im Nebengebäude, Rathausplatz 1, Aufgang „Ratssaal“,)

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und den ausgefüllten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs mit. Sie haben dann die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen mitzunehmen oder direkt an Ort und Stelle zu wählen.

Das Briefwahlbüro ist voraussichtlich ab 16.02.2026 jeweils Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Außerdem ist das Briefwahlbüro auch am Freitag, 06.03.2026, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

 

  • durch eine/n Bevollmächtigte/n

Der bzw. die Bevollmächtigte muss eine gesonderte schriftliche Vollmacht vorlegen, die von der wahlberechtigten Person ausgestellt wurde. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ein/e einzelne/r Bevollmächtigte/r kann maximal für vier Wahlberechtigte auf diese Weise Briefwahlunterlagen abholen.

 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

 

BITTE BEACHTEN SIE: Die Briefwahlunterlagen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht vor dem 16.02.2026 versandt werden (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO). Von Rückfragen über den Stand der Versendung der Briefwahlunterlagen bitten wir, aufgrund der Vielzahl von Anträgen, Abstand zu nehmen.

Am Samstag, 07.03.2026, können in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr noch Wahlscheine erteilt werden, wenn Wahlberechtigte diesen nachweislich beantragt, aber noch nicht erhalten haben.

In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden (z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann).

 

Wahlhelfer gesucht

Die Stadt Garching b. München sucht hierfür erfahrene und engagierte Wahlhelfer. Für den Wahldienst wird eine Wahlhelferentschädigung gezahlt. Bei Interesse übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular „Anmeldung als Wahlhelferin/Wahlhelfer“.

 

Formulare

Anmeldung als Wahlhelferin/Wahlhelfer

 

Links und Flyer

Die Ergebnisse der vorangegangenen Wahlen in Garching b. München können Sie unter folgendem Link einsehen: https://wahlen-garching.de/

Wahlhilfeheft in leichter Sprache

 https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

https://statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html

Kontaktdaten

Raum Telefon Fax E-Mail
0.14 089-32089-301 089-32089-9301