Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Garching b. München

Mit Beschluss vom 26.10.2023 hat der Stadtrat der Stadt Garching b. München die Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorung der Stadt Garching b. München beschlossen.

Gemäß Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Garching b. München vom 28.11.2020 hiermit amtlich bekannt gemacht.

Eine Ausfertigung der Gebührensatzung liegt in der Zeit vom 31.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Garching Zi.-Nr. 2.01 zur Einsichtnahme aus.

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.