Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
I.
Der Stadtrat hat in seiner 66. Öffentlichen Sitzung am 30.10.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Garching samt ihren Anlagen beschlossen.
II.
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der in der Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden die Einnahmen und Ausgaben
Im Verwaltungshaushalt
von bisher 95.465.900 €
vermindert um 9.272.200 €
erhöht um 9.272.200 €
auf nunmehr 104.738.100 €
und im Vermögenshaushalt
von bisher 65.017.200 €
vermindert um 47.700 €
erhöht um 47.700 €
auf nunmehr 65.064.900 €
verändert.
§ 2
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
III.
Das Landratsamt München hat mit Mitteilung vom 04. November 2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2025 zur Kenntnis genommen. Es besteht keinerlei Veranlassung zur Beanstandung. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 enthält keine nach Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO und Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GO i.V.m. Art. 67 Abs. 4 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
IV.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit Nachtragshaushaltsplan 2025 liegen in der Zeit vom
11.11.2025 bis 09.12.2025
im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 2.01, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht öffentlich auf. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan werden außerdem gemäß § 4 BekV das ganze Haushaltsjahr über bei der Stadt Garching b. München, Rathaus, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Garching, den 07.11.2025
Stadt Garching b. München
Dr. Dietmar Gruchmann
Erster Bürgermeister