Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025


I.

Der Stadtrat hat in seiner 66. Öffentlichen Sitzung am 30.10.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Garching samt ihren Anlagen beschlossen.

 

II.

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München folgende

 

Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der in der Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden die Einnahmen und Ausgaben

Im Verwaltungshaushalt

von bisher                                             95.465.900  €

vermindert um                                       9.272.200  €

erhöht um                                               9.272.200  €

auf nunmehr                                      104.738.100  €

 

und im Vermögenshaushalt

von bisher                                             65.017.200  €

vermindert um                                            47.700  €

erhöht um                                                    47.700  €

auf nunmehr                                        65.064.900  €

verändert.

 

§ 2

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

 

III.

Das Landratsamt München hat mit Mitteilung vom 04. November 2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2025 zur Kenntnis genommen. Es besteht keinerlei Veranlassung zur Beanstandung. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 enthält keine nach Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO und Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GO i.V.m. Art. 67 Abs. 4 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

IV.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit Nachtragshaushaltsplan 2025 liegen in der Zeit vom

11.11.2025 bis 09.12.2025

im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 2.01, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht öffentlich auf. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan werden außerdem gemäß § 4 BekV das ganze Haushaltsjahr über bei der Stadt Garching b. München, Rathaus, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereitgehalten.

 

Garching, den 07.11.2025

Stadt Garching b. München
Dr. Dietmar Gruchmann
Erster Bürgermeister