Schutz vor Vandalismus: Videoüberwachung im Bereich des Rathauses

Videoüberwachung_Rathaus

Vorfälle von Vandalismus verzeichnen im Garchinger Stadtgebiet leider steigende Zahlen. Im Bereich des Garchinger Rathauses ist daher seit kurzem ein System zur Videoüberwachung installiert. Es dient insbesondere der Erhöhung der Gebäudesicherheit und dem Schutz technischer Anlagen und schutzwürdiger Objekte, aber auch dem Schutz der städtischen Beschäftigten. Denn Videoüberwachungen wirken präventiv und werden auch zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten – etwa Einbruch, Vandalismus oder körperliche Übergriffe – erfolgreich herangezogen.

 

Die Videoüberwachung umfasst konkret die Tiefgarage des Rathauses, die Tiefgaragenzugänge zum Rathaus, das Rathausfoyer und den Eingang des Ratstrakts. Noch vor Betreten des videoüberwachten Bereiches ist ein Schild mit dem Hinweis „Videoüberwachung" angebracht.

 

Die Videoaufnahmen werden in der Regel maximal 72 Stunden gespeichert. Ein Ton wird nicht aufgezeichnet. Der Zugriff auf die Videoaufzeichnungen ist streng reglementiert: Er darf nur erfolgen, wenn ein konkreter Anlass besteht, zudem sind nur wenige definierte Personen zugriffsberechtigt. Eine Weitergabe der Aufzeichnungen an Dritte, wie etwa zur Strafverfolgung an Polizei und Staatsanwaltschaft, darf nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben erfolgen.