Stadt Garching passt Förderprogramm für Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität für 2026 an

Förderprogramm für Energieeinsparung Collage

Die Stadt Garching bei München hat die Richtlinien ihres städtischen Förderprogramms für Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität überarbeitet und fortgeschrieben. Ziel der Anpassungen für das Jahr 2026 ist es, die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu erleichtern, Investitionen zu unterstützen und zusätzlich Maßnahmen zur Klimaanpassung zu fördern.

Wesentliche Neuerungen im Überblick:

  • Verlängerung der Gültigkeit des Bewilligungsbescheids:
    Die Gültigkeit von Förderbescheiden wird auf zwei Jahre verlängert, um den Antragstellenden mehr Planungs- und Umsetzungszeit zu ermöglichen.
  • Wiederaufnahme von solarthermischen Anlagen mit Heizungsunterstützung:
    Solarthermische Anlagen werden künftig wieder gefördert. Die pauschale Förderhöhe beträgt 500€ pro Gebäude. Ziel ist die Unterstützung des Kommunalen Wärmeplans (KWP).
  • Anpassung der Förderhöhe für Steckersolaranlagen (z. B. Balkonkraftwerke):
    Aufgrund steigender Investitionskosten bei Anlagen mit Speicher werden die Förderquoten angepasst
    • Anlagen ohne Speicher: 20 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 200€
    • Anlagen mit Speicher: 20 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 300€
  • Aufnahme von Maßnahmen zur Klimaanpassung:
    Im Einklang mit dem in Erstellung befindlichen Klimaanpassungskonzept werden erstmals Maßnahmen zur Klimaanpassung gefördert. Gefördert werden ausschließlich Gebäude, die seit mindestens fünf Jahren bestehen. Im Einzelnen:
    • Außenliegender Sonnenschutz (z. B. Außenjalousien, Raffstores; Rollläden ausgeschlossen): 25€ pro m², maximal 350€ pro Gebäude
    • Dach- und Fassadenbegrünung: Fachgerecht geplante und von qualifizierten Unternehmen ausgeführte Maßnahmen werden gefördert. Mobile Pflanzgefäße und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sind ausgeschlossen.
          • Dachbegrünung: 10€ pro m², maximal 500€ pro Gebäude (Mindestgröße 4 m²)
      • Fassadenbegrünung: 20 % der Investitionskosten, maximal 500€ pro Gebäude
    • Regenwasserspeicher: Ober- oder unterirdische Speicher mit mindestens 2 m³; Zusammenschluss mehrerer kleiner Speicher ist nicht zulässig. Pauschale Förderung: 200€ pro Gebäude

Die Aufnahme dieser neuen Maßnahmen erweitert das Förderprogramm erheblich und eröffnet Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der Klimaanpassung. Durch die klare Definition der Förderbedingungen wird die Antragstellung einfacher und transparenter.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen stehen unter folgendem Link Energiesparförderprogramm zur Verfügung.