Einreichung von Bauanträgen direkt beim Landratsamt ab 1. März verpflichtend – Abgabe digital oder in Papierform

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Ab dem 1. März 2023 können Bauherrinnen und Bauherren ihre Bauanträge auch digital beim Landratsamt München einreichen. Entgegen bisheriger Informationen ist die digitale Einreichung nicht verpflichtend; dass die Unterlagen direkt beim Landratsamt eingereicht werden und nicht mehr bei der Kommune, jedoch schon.

 Die Digitalisierung dieses Verfahrens soll die Antragstellung für Bauwillige deutlich vereinfachen; gleichzeitig kann die Bearbeitung der Antragsverfahren in der Unteren Baubehörde auf diese Weise noch effizienter gestaltet und die Verbescheidung somit beschleunigt werden.

Entwickelt wurde der digitale Antrag, der bayernweit die Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen vereinheitlichen soll, vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium. Die technische Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem ITDienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Mithilfe von Online-Assistenten werden die Antragsteller Schritt für Schritt durch den Ausfüllprozess geleitet. 

Ebenso ist für die Nutzer auf einen Blick ersichtlich, welche Bauvorlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Auch Planungen aus den einschlägigen Konstruktionsprogrammen können über das neue Portal verlustfrei hochgeladen werden. Dies sorgt dafür, dass Bauanträge von Beginn an möglichst vollständig eingereicht werden, was wiederum die Bearbeitungszeiten in der Unteren Baubehörde reduziert.

Der Zugriff auf den digitalen Bauantrag erfolgt über das vom Freistaat bereitgestellte BayernPortal. Über eine Schnittstelle gelangen die Anträge dann direkt in die Software der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Der neue digitale Bauantrag ist ab dem 1. März unter folgendem Link im BayernPortal des Freistaats zu finden:

https://www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/93442507417/onlineverfahren

Das Landratsamt München veröffentlicht hierzu rechtzeitig im Vorfeld weitere Informationen auf seiner Website unter www.landkreis-muenchen.de

 Testbetrieb ab 1. Januar mit ausgewählten Planungsbüros

Bauanträge, die vor dem offiziellen Start des Digitalen Bauantrages am 1. März gestellt werden, müssen weiterhin schriftlich bei der betreffenden Gemeinde eingereicht werden. Bereits ab dem 1. Januar wird es einen qualifizierten Testbetrieb mit ausgewählten Planern geben, in dem das Verfahren nochmals unter Praxisbedingungen erprobt wird. Während der Testphase sind die Büros aufgefordert, die jeweiligen Anträge parallel zur digitalen Antragstellung auch schriftlich bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.

Ab dem 1. März können Antragsteller dann selbst entscheiden, ob sie ihren Bauantrag in Papierform oder auf digitalem Weg einreichen möchten. Analoge Anträge sind ab diesem Stichdatum dann ebenfalls direkt an die Untere Baubehörde im Landratsamt München zu richten, die Antragstellung bei der Gemeinde entfällt.