Kommunalwahl 2026 - Stichwahlen am 22. März

Bild Stichwahl für HP

Sowohl bei der Wahl des Bürgermeisters wie auch bei der Wahl des Landrats hat keiner der Kandidat:innen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Daher kommt es nun zwei Wochen später, am 22. März 2026, zu folgenden Stichwahlen:

  • Amt des Bürgermeisters in Garching b. München: Dr. Dietmar Gruchmann (SPD) und Thomas Lemke (CSU)
  • Amt des Landrats im Landkreis München: Christoph Göbel (CSU) und Marion Seitz (GRÜNE)

Hinweis für Wählerinnen und Wähler im Wahllokal

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, wählen im selben Wahllokal wie bereits bei der Hauptwahl am 8. März 2026.

Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihre Wahlbenachrichtigung mit, die Ihnen bereits vor der Hauptwahl zugeschickt wurde. Sollte diese nicht mehr auffindbar sein, können Sie alternativ auch mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal wählen.

Die Wahllokale sind am 22. März zu den üblichen Zeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wichtige Informationen zur Briefwahl

Bürgerinnen und Bürger, die bei der Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl bereits angegeben haben, dass sie auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen per Post erhalten möchten, bekommen diese automatisch zugesendet. Dies gilt sowohl für online, postalisch als auch persönlich gestellte Anträge, sofern die Zusendung für die Stichwahl entsprechend angegeben wurde.

In diesen Fällen ist keine Abholung im Rathaus möglich, da die Unterlagen automatisch versendet werden.

Wann der Versand beginnt, können wir aktuell noch nicht sagen. Wir informieren Sie hier aber dann entsprechend. 

Briefwahl neu beantragen

Wer sich nicht sicher ist, ob die Unterlagen für die Stichwahl bereits mitbeantragt wurden oder erst jetzt per Briefwahl abstimmen möchte, kann die Briefwahlunterlagen erneut beantragen.

Online-Anträge sind bis spätestens Mittwoch, 18. März 2026, 12:00 Uhr hier möglich:

Jetzt online Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen!

Sollte nach der Online-Beantragung die Meldung erscheinen „Für Sie wurde bereits ein Wahlschein beantragt“, bedeutet dies, dass die Unterlagen für die Stichwahl bereits im Zuge der Hauptwahl angefordert wurden. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen - die Unterlagen werden automatisch per Post zugestellt.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie bei der Hauptwahl Ihre Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragt haben, so ist diese Variante bei der Stichwahl nicht mehr möglich. Bitte nutzen Sie hierfür unseren vorgenannten Online-Antrag über das Bürgerservice-Portal.

Persönliche Abholung im Rathaus

Alternativ können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der Stadt Garching b. München (Briefwahlbüro, Zimmer R 1.08 im Nebengebäude, Rathausplatz 1, Aufgang „Ratssaal“) abgeholt werden. Ab wann dies möglich sein wird, geben wir zu einem späteren Zeitpunkt hier noch bekannt. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Wichtig: Eine persönliche Abholung ist nur möglich, wenn bei der Hauptwahl keine automatische Zusendung der Stichwahlunterlagen beantragt wurde.

Ersatzunterlagen bei nicht zugestellten Briefwahlunterlagen

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese bis Donnerstag, 19. März 2026 (Tagesende) noch nicht per Post erhalten haben, können Sie einen sogenannten Postwegverlust anzeigen und neue Briefwahlunterlagen im Rathaus abholen:

  • Freitag, 20. März 2026, von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Samstag, 21. März 2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr

Bitte bringen Sie auch hierfür Ihren Ausweis mit.

Die Stadt Garching b. München bittet alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und an der Stichwahl am 22. März 2026 teilzunehmen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die auch bereits bei der Hauptwahl am 8. März 2026 wahlberechtigt waren, an diesem Tag also mindestens 18 Jahre alt waren und ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Monaten im Landkreis München haben. Wer kurz vor der Wahl umzieht, sollte besonders darauf achten, in welcher Gemeinde er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Neben der Urnenwahl kann auch per Briefwahl abgestimmt werden; der entsprechende Antrag wird bei der Stadt Garching b. München gestellt.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2026 auf den Seiten des Landratsamts München und des Bayerischen Staatsministeriums.