Wenn Sie Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, benötigen Sie neben der grundsätzlichen gewerberechtlichen Erlaubnis auch eine Bestätigung über die Geeignetheit des jeweiligen Aufstellortes gem. §33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO).

Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die für Ihre Wohnadresse beziehungsweise für den Hauptsitz der Firma zuständige Kommune.

Benötigte Unterlagen: