Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Zum Nachweis der Berechtigung wird vom Landratsamt München ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift „Handwerker“, „Handelsvertreter“ oder „Sozialer Dienst“ ausgegeben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon:             089/6221-0
E-Mail:              
Internet:             https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/parkausweise-fuer-handwerker-und-soziale-dienste-beantragen/

 

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