Aktualisierung des Energiesparförderprogramms

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz hat am 02.06.2022 die Aktualisierung des Energiesparförderprogramms der Stadt Garching beschlossen.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Förderungen für Biomasseheizanlagen, Wärmepumpenanlagen, Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand und Pumpenaustausch werden gestrichen. Sowohl Biomasseanlagen als auch effiziente Wärmepumpenanlagen werden mit 35 % vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden mit Zuschüssen von 25 bis 50% der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Pumpenaustausch gegen Hocheffizienzpumpen ist mittlerweile Stand der Technik.
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden bis zu einer Leistung von 10 kW gefördert (bisher 20 kW). Diese und Solarthermische Anlagen werden bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 4.000 € je Gebäude bezuschusst.
  • Die Maßnahmen zur Stromspeichertechnik werden auf die erneuerbaren Energien PV und Windkraft beschränkt. Die Zuwendung beträgt 200 € je kWh Speicherkapazität, höchstens jedoch 2.000 € je Gebäude zusätzlich (bisher 500 €/kWh max. 3.000 €).
  • Neu ins Förderprogramm aufgenommen werden Steckersolaranlagen (z.B. Balkonsolaranlagen) und Lastenräder. Die Zuwendung für Steckersolaranlagen (max. Leistung von 600 W) beträgt 20 %, höchstens jedoch 100 € je Solaranlage, die Förderung von Lastenrädern beträgt 10 %, maximal 200 €.
  • Die Förderung der Tiefengeothermie wird von pauschal 2.000 € auf 1.000 € je Anschluss reduziert.
  • Die Zuwendung für Wallboxen beträgt 25 %, max. jedoch 300 € (bisher 500 €).

-> Die neuen „Richtlinien für das Förderprogramm Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität der Stadt Garching b. München“ und das neue Antragsformular.

Die Richtlinien treten ab dem 03.06.2022 in Kraft.